01.01.2030

Ab 2030 werden mehrere Punkte für viele Verpackungslösungen besonders kritisch. Dazu zählen strengere Anforderungen an die Recyclingfähigkeit, Mindestanteile an Rezyklat in bestimmten Kunststoffverpackungen und die Begrenzung des Leerraums bei Gruppen-, Transport- und E-Commerce-Verpackungen. Verbot schlecht recycelbarer Verpackungen: Ab 2030 dürfen alle Verpackungen mit einem Recyclingfähigkeitsgrad von weniger als 70 % nicht mehr in Verkehr gebracht werden. Minimierungsgebot: Verpackungen müssen so gestaltet sein, dass ihr Gewicht und Volumen auf das strikte Mindestmaß reduziert werden. Überflüssige Hohlräume, Doppelwände oder falsche Böden sind dann verboten.

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