Ab 2030 werden mehrere Punkte für viele Verpackungslösungen besonders kritisch. Dazu zählen strengere Anforderungen an die Recyclingfähigkeit, Mindestanteile an Rezyklat in bestimmten Kunststoffverpackungen und die Begrenzung des Leerraums bei Gruppen-, Transport- und E-Commerce-Verpackungen. Verbot schlecht recycelbarer Verpackungen: Ab 2030 dürfen alle Verpackungen mit einem Recyclingfähigkeitsgrad von weniger als 70 % nicht mehr in Verkehr gebracht werden. Minimierungsgebot: Verpackungen müssen so gestaltet sein, dass ihr Gewicht und Volumen auf das strikte Mindestmaß reduziert werden. Überflüssige Hohlräume, Doppelwände oder falsche Böden sind dann verboten.

