12.08.2028

Spätestens ab dem 12. August 2028 (bzw. 24 Monate nachdem die EU die konkreten Durchführungsrechtsakte erlässt) wird eine einheitliche Kennzeichnung von Verpackungen verpflichtend. Dies beinhaltet standardisierte Symbole und Etiketten zur Materialzusammensetzung, um Verbrauchern die korrekte Mülltrennung zu erleichtern.

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